Einladung zur Mitgliederversammlung des FVBGH e.V. am Freitag, den 17.01.2020 um 19:00 h in den Räumen der Bibliothek des BGH


Liebe Mitglieder! Liebe Unterstützer und Interessierte!

Wir laden Sie herzlich zu unserer Mitgliederversammlung (MV) 2019 unter Wahrung der satzungsgemäß definierten Frist von vier Wochen im voraus ein. (Leider war uns ein früherer Veranstaltungstermin noch im Jahr 2019 nicht möglich.) Die MV ist das entscheidende Organ eines Vereins: Hier werden von allen anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern die Arbeit des Vorstandes begutachtet und die Weichen für die zukünftige Arbeit des Vereins gestellt.

Jedes reguläre Mitglied hat eine Stimme. Sie haben eine Stimme! Nutzen Sie sie! Bringen Sie sich ein. Denn es geht um die Bildungsmöglichkeiten unserer Kinder, es geht um Ihren Beitrag!

Die Mitglieder-versammlung wird vom Vorstand mit folgender Tagesordnung (TOP) einberufen:

  1. TOP: Bericht des Vorstandes über die Vereinsaktivitäten 2019 mit Ausblick auf 2020
    1. allgemeine Aktivitäten wie Veranstaltungen und Ausrichtung des Vereins; insbesondere die Formulierung notwendiger Entwicklungspotentiale – durch Frau Pier, 1. Vorsitzende
    2. Förderungen & Förderanträge des Kalenderjahres 2019 (hälftig die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020) & Ausblick – durch Frau Körber, Vorstand des Geschäftsbereichs interne Kommunikation und Presse/Medien
    3. Mitgliederentwicklung und -verwaltung des FVBGH e.V. im Kalenderjahr 2019 (Betrachtung von ca. 1 1/2 Schuljahren); neue Herausforderungen – durch Frau Köhler, Vorstand des Geschäftsbereichs Mitgliederverwaltung)
    4. Kassenlage des Vereins und Unterbreitung eines Haushaltsplanes für 2020, in Ermangelung eines amtierenden Schatzmeisters/einer Schatzmeisterin i.V. durch Frau Pier
  2. TOP: Entlastung des Vorstandes und Genehmigung des Haushaltsplanes 2020
  3. TOP: Der Vorstand unterbreitet zur Aktualisierung der Vereinssatzung der Mitgliederversammlung folgende Satzungsänderungen; im Einzelnen:
  1. § 4 Beendigung der Mitgliedschaft, Abs.2, Satz 1 & 2

alt: “ Die Austrittserklärung muss schriftlich erfolgen und dem Vorstand vor Ablauf des Schuljahres mit einer Frist von 30 Tagen zugehen. Eine Kündigung wird erst zum Ablauf des Schuljahres wirksam.“

neu: „Die Austrittserklärung muss schriftlich – analog oder per e-mail – erfolgen und dem Vorstand vor Ablauf des Kalenderjahres mit einer Frist von 30 Tagen zugehen. Eine Kündigung wird erst zum Ablauf des Kalenderjahres wirksam.“

Mit Ergänzung Satz 3:

„Der Mitgliedsbeitrag wird im Jahr der Kündigung letztmalig fällig.“


weiter zu TOP 3 – Satzungsänderung: 2. § 7 Mitgliederversammlung, Abs.1, Satz 1 & 2

alt: “ 1. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf eines Geschäftsjahres durch den Vorstand einzuberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich oder mittels elektronischer Medien an alle Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zwischen Versanddatum und Versammlungstermin.“

neu: „1. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal während des Geschäftsjahres durch den Vorstand einzuberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich oder mittels elektronischer Medien an alle Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung, bzw. mit entsprechendem Verweis auf die einsehbare Tagesordnung beim Vorstand, im öffentlichen Aushang im BGH, auf der Website des Vereins und/oder durch Bekanntmachung in den öffentlichen Regionalmedien unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zwischen Versanddatum und Versammlungstermin.“


weiter zu TOP 3 -Satzungsänderung: 3. § 7 Mitgliederversammlung Ergänzung Abs.1 Satz 1.1 Eventualeinberufung

alt: “ XXXX“

neu: „Der Vorstand kann von der Möglichkeit einer Eventualeinberufung Gebrauch machen, sofern er bei Ladung zu einer MV auf dieses optionale Vorgehen hinweist. Dies bedeutet, dass der Vorstand am gleichen Tag oder an einem kurz darauffolgenden Tag einer beschlussunfähig zusammengetretenen Mitgliederversammlung (MV) eine weitere MV einberuft; diese zweite MV ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, unabhängig davon, worüber beschlossen werden soll. Einzige Ausnahme bleibt nach §33, Abs.2.2 BGB die Änderung des Satzungszweckes.


weiter zu TOP 3.: 3. § 7 Mitgliederversammlung, Abs.3, f)

alt: “ Wahl von zwei Rechnungsprüfern, die nicht dem erweiterten Vorstand angehören,[…]“

neu: „Wahl des Rechnungsprüfers/ der Rechnungsprüferin, der/die nicht dem erweiterten Vorstand angehört, […]“


weiter zu TOP 3.: 4. § 7 Mitgliederversammlung, Abs.5/Ergänzung Satz 3

alt: „Die Mitgliederversammlung beschließt – soweit nicht eine andere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist – mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß geladen ist, ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder.“

neu: Die Mitgliederversammlung beschließt – soweit nicht eine andere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist – mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß geladen ist, ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder. Dies gilt auch für Satzungsänderungen, sofern dies nicht den Bestimmungen von §11, Abs.3 dieser Satzung widerspricht.“


weiter zu TOP 3.: 5. § 9 erweiterter Vorstand, Abs.1 b.

alt: „Der erweiterte Vorstand besteht aus […] b. bis zu 5 Beisitzern.“

neu: Der erweiterte Vorstand besteht aus […] b. bis zu 10 Beisitzern.“


weiter zu TOP 3.: 6. § 11 Satzungsänderung, Abs.3. & Ergänzung Abs.4

alt: „Sonstige Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins bedürfen eines mit Dreiviertelmehrheit gefassten Beschlusses der Mitgliederversammlung.“

neu: Satzungsänderungen zu allgemeinen Regelungen der Vereinsarbeit beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.“

Mit Ergänzung Abs.4

„Die Auflösung des Vereins bedarf einer 2/3-Mehrheit der Mitgliederversammlung.“

TOP 4: Wahl des Vorstandes nach §26 BGB (Vorsitz, stellv.Vorsitz, Schatzmeister/-in)

TOP 5: Wahl des erweiterten Vorstandes (Mitgliederverwaltung, interne Kommunikation & Presse, Kassenbeauftragte/-r zur Unterstützung des Schatzmeisters/ der Schatzmeisterin, Protokollant/-in, Fundraising, ggf. weitere Zuständigkeitsbereiche…)

TOP 6: Wahl des Vorstandes des/der Rechnungsprüfer/-s/-in

TOP 7: Ernennung von Ehrenmitgliedern

Der FVBGH e.V. hat seit 2014 ein Ehrenmitglied: Unsere ehemals langjährige Schatzmeisterin, Frau R.Hunger. Sie wurde in Würdigung ihres langjährigen Engagements für den Vorstand zum Ehrenmitglied ernannt. Der Vorstand unterbreitet der Mitgliederversammlung seine diesjährigen Vorschläge.

TOP 8: Sonstiges

Die Einreichung von Sachanträgen bitte bis spätestens eine Woche vor der Sitzung.